LG Augsburg | AZ: 092 O 2205/13
Mit Verfügung vom 13.11.2013 teilte das Amtsgericht mit, zur Rechtsmeinung – wie sie auch die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank vertritt (09.01.2013, Vorgangs-Nr.: 97/2012) – zu tendieren. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die unseres Erachtens zulässige Berechnung von Abschlussgebühren der Deutschen Postbank AG Köln, die im [...]